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   BGH, 20.02.1985 - 2 StR 739/84   

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BGH, 20.02.1985 - 2 StR 739/84 (https://dejure.org/1985,11156)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1985 - 2 StR 739/84 (https://dejure.org/1985,11156)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1985 - 2 StR 739/84 (https://dejure.org/1985,11156)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gespanntes sexuelles Verhältnis als Grund für die Annahme eines minderschweren Falls des Totschlags - Affektzustand durch ständige Kränkungen und abweisende Reaktionen - Berücksichtigung von wiederholten Beleidigungen als schwere psychische Belastung bei ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.11.1983 - 1 StR 515/83

    Modell-Hostess Jutta - § 187 StGB, 'Drittbezug', § 185 StGB

    Auszug aus BGH, 20.02.1985 - 2 StR 739/84
    Eine Berücksichtigung dieser Umstände einschließlich der Unverhältnismäßigkeit der beleidigenden Äußerung und der allgemein labilen Verfassung des Angeklagten hätte die Strafkammer möglicherweise zu einer ihm günstigeren Beurteilung veranlaßt als zu derjenigen, er habe mit seinen Annäherungsversuchen seine Ehefrau nur rücksichtslos als Lustobjekt behandelt und damit schuldhaft die schweren Beleidigungen hervorgerufen, die verständlich, nachvollziehbar und nicht unangemessen seien (vgl. BGH Strafverteidiger 1981, 546; BGH NStZ 1983, 554; 1984, 216; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1984-3 StR 605/84; Jähnke in LK 10. Aufl. § 213 Rdn. 10 mit Nachweisen.
  • BGH, 11.10.1984 - 1 StR 554/84

    Berücksichtigung der Vorgeschichte

    Auszug aus BGH, 20.02.1985 - 2 StR 739/84
    Das Verhalten der Ehefrau in der Vergangenheit kann aber zu der Verfassung beigetragen haben, in der die Zurückweisung unmittelbar vor der Tat noch den letzten Anstoß gegeben hat (vgl. BGH Strafverteidiger 1981, 508; 1981, 546; 1984, 283; BGH NStZ 1983, 365; BGH, Beschluß vom 11. Oktober 1984 - 1 StR 554/84 = MDR 1985, 154).
  • BGH, 07.07.1983 - 4 StR 218/83

    Voraussetzungen für die Annahme eigener Schuld des Täters an der Enstehung des

    Auszug aus BGH, 20.02.1985 - 2 StR 739/84
    Eine Berücksichtigung dieser Umstände einschließlich der Unverhältnismäßigkeit der beleidigenden Äußerung und der allgemein labilen Verfassung des Angeklagten hätte die Strafkammer möglicherweise zu einer ihm günstigeren Beurteilung veranlaßt als zu derjenigen, er habe mit seinen Annäherungsversuchen seine Ehefrau nur rücksichtslos als Lustobjekt behandelt und damit schuldhaft die schweren Beleidigungen hervorgerufen, die verständlich, nachvollziehbar und nicht unangemessen seien (vgl. BGH Strafverteidiger 1981, 546; BGH NStZ 1983, 554; 1984, 216; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1984-3 StR 605/84; Jähnke in LK 10. Aufl. § 213 Rdn. 10 mit Nachweisen.
  • BGH, 17.05.1984 - 4 StR 257/84

    Kriterien für die Annahme einer schweren Beleidigung durch bestimmte Äußerungen -

    Auszug aus BGH, 20.02.1985 - 2 StR 739/84
    Zu den Voraussetzungen der 2. Alternative des § 213 StGB vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 55; BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 1984 - 4 StR 257/84 - und vom 20. Juni 1984-2 StR 319/84.
  • BGH, 20.06.1984 - 2 StR 319/84

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 20.02.1985 - 2 StR 739/84
    Zu den Voraussetzungen der 2. Alternative des § 213 StGB vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 55; BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 1984 - 4 StR 257/84 - und vom 20. Juni 1984-2 StR 319/84.
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